In der Kreditwirtschaft gelten auch heutzutage bestimmte Vorgaben, auf die geachtet werden sollte, damit der Ruf der jeweiligen Banken nicht durch riskante Geschäfte gestört wird und der Imageschaden schwer zu reparieren ist.
Sicher haben auch Sie als Sparer im Laufe Ihrer Recherchen auf dem Geldmarkt von der „Goldenen Bankregel“ gehört, die besagt, dass kurzfristig aufgenommenes Geld von den Banken auch nur kurzfristig ausgeliehen werden darf, während langfristig aufgenommenes Kapital auch langfristig ausgeliehen werden kann. An diese Goldene Bankregel sollten sich auch noch heute Kreditinstitute halten, damit das Prinzip der Fristenkongruenz eingehalten wird. Das Ziel soll die Erhaltung der Liquidität der Banken sein. Doch heute betreiben die meisten Kreditinstitute eine so genannte Fristentransformation, da mit diesen Vorgaben nicht rentabel genug gearbeitet werden kann.
Dennoch ist die Goldene Bankregel auch für den heutigen Geschäftsverkehr kein unbrauchbares Rechenmodell. Obwohl sie nicht mehr konsequent angewandt wird, bildet sie weiterhin eine Richtschnur seriöser Kreditinstitute. Die Goldene Bankregel hat daher im modernen Finanzgeschäft durchaus ihren berechtigten Platz und fand entsprechenden Niederschlag in den gesetzlichen Richtlinien für das Kreditwesen.
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